Der rechte deutsche Fernsehsender „Schwarz-Rot-Gold“ hatte Programme von AUF1 ausgestrahlt – jetzt wurde er zu einem hohen Bußgeld verdonnert. Möglicherweise folgen weitere Strafen. Doch die Darstellung von AUF1 ist dubios.

Es sei ein „absoluter finanzieller Vernichtungsschlag“, jammert AUF1-Gründer Stefan Magnet auf Telegram. Eine Strafe von 195.007 Euro hätte die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg verhängt. Zahlbar binnen vier Wochen. Falls nicht, drohe sogar „Erzwingungshaft“. Was ist denn da passiert? Was ist dran an den Behauptungen von Magnet und AUF1 über diese Strafe? Und was sagt die Landesmedienanstalt dazu?

Bild: Michael Bonvalot

Die extrem rechte Verschwörungsplattform AUF1 ist inzwischen eines der wichtigsten Propagandaorgane der extremen Rechten in Österreich und Deutschland. Knapp 270.000 Follower hat AUF1 mittlerweile auf der Plattform Telegram (alles über die rechte Parallelwelt Telegram habe ich hier für euch aufgeschrieben). Die Inhalte von AUF1: Alles, was das rechte Herz begehrt. Verschwörungserzählungen, Migration, LGBTI+. Und immer wieder COVID-19.

Corona bezeichnet Magnet als „Fake“ – was ihn übrigens nicht daran gehindert hat, über 130.000 Euro an Corona-Hilfen zu kassieren. Alles darüber habe ich hier für euch recherchiert.

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AUF1-Gründer Stefan Magnet hat bereits eine lange rechte Geschichte hinter sich: Erstmals politisch auffällig wurde er in seiner Jugend bei der Rechtsaußen-Truppe „Bund freier Jugend“ in Oberösterreich – übrigens gemeinsam mit Michael Scharfmüller, der heute die einschlägige Plattform „Info Direkt“ betreibt. Seit letzten September bläst Magnets Plattform AUF1 ihre Inhalte nun auch per Satellit in die Welt. Dazu begann sie eine Kooperation mit dem kleinen deutschen Fernsehsender „Schwarz-Rot-Gold TV“ (SRGT) aus Baden-Württemberg.

Christentum, Soldaten und Abgastote

Betrieben wird SRGT vom Stuttgarter Arzt Wilfried Geissler, der zuletzt in der Corona-Schwurbler:innen-Szene auffällig wurde. Laut taz kandidierte er auch für die extrem rechte AfD. Die Stuttgarter Nachrichten berichteten schon im März 2019, dass Geissler als Redner auf einem Aufmarsch der AfD gegen Dieselfahrverbote aufgetreten wäre. Seine damalige Behauptung: „Ich habe keinen Abgastoten gesehen, nicht in meiner Praxis.“

Dass Abgastote üblicherweise in die Pathologie eingeliefert werden und nicht beim Hausarzt, dürfte Geissler entgangen sein. Das Programm von SRGT: Christliche Propaganda. „Soldatisches“. Und: Corona, Corona, Corona. Ab September 2023 begann SRGT dann eine Kooperation mit AUF1– die Verschwörungsplattform aus Oberösterreich konnte damit ihre Propaganda auch per Satellit verbreiten. Und diese Kooperation dürfte nun zum finanziellen Problem werden. Doch anders, als es dargestellt wird.

Wer muss die Strafe wirklich bezahlen?

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Vorneweg: Eine Strafe seitens der Landesmedienanstalt Baden-Württemberg (LFK) wurde tatsächlich verhängt, das bestätigt mir Sprecher Dominik Rudolph. Doch die weitere Darstellung von Stefan Magnet wirft, gelinde gesagt, Fragen auf. Auf Telegram behauptet er: „Wir müssen also diese existenzbedrohende Strafe bezahlen und ab heute das Senden im Satelliten stoppen.“

AUF1-Propaganda auf einem Corona-Aufmarsch in Wien. Bild: Michael Bonvalot

Und: „Ein Angriff auf AUF1“ sei „ein Angriff auf Sie“, also auf die Fans der Plattform. Doch tatsächlich hat AUF1 die Strafe gar nicht selbst kassiert. LFK-Sprecher Rudolph erklärt: „Das Bußgeld wurde gegen SRGT verhängt, nicht gegen AUF1.“ Eine Strafe gegen AUF1 wäre auch gar nicht möglich, so Rudolph: Gegen eine österreichische Plattform hätte die Landesmedienanstalt „keine rechtliche Handhabe“.

Muss Magnet jetzt ins Gefängnis?

Weiters behauptet Magnet auf Telegram: „Dieser aktuelle Bußgeldbescheid muss aber bezahlt werden“, ansonsten drohe „Erzwingungshaft“. Auch das klingt bei der Landesmedienanstalt etwas anders. „Gegen den Bescheid ist natürlich eine Berufung möglich“, sagt Sprecher Rudolph. Der Hinweis auf die Erzwingungshaft wäre „Juristendeutsch“. Und letztlich wäre auch klarerweise SRGT in der Pflicht und nicht AUF1.

Doch warum wurde die Strafe überhaupt verhängt? Magnet behauptet, die Strafe sei verhängt worden, weil AUF1 „verbotene Themen platziert hätte“. LFK-Sprecher Rudolph erklärt dagegen: „Es geht hier überhaupt nicht um die Inhalte, sondern um die rechtliche Konstellation.“ Die Behauptung, dass es um Inhalte gegangen wäre, „stimmt nicht“. Worum es tatsächlich ging: Laut Gesetz müsste SRGT die Programmhoheit über das eigene Programm haben. AUF1 hätte dagegen für die Präsenz auf SRGT sogar bezahlt. Rudolph sagt: „Damit war die Programmhoheit eindeutig nicht gegeben.“

Kommen noch weitere Strafen?

Die aktuelle Strafe wurde offenbar für Ausstrahlungen zwischen 1. September und 14. November 2023 ausgesprochen. Damit könnten auch weitere Strafen drohen. Inzwischen soll die Kooperation aber „nach eigenen Angaben“ unentgeltlich sein, wie Rudolph sagt. Das sei „aktuell Gegenstand einer weiteren medienrechtlichen Prüfung der deutschen Medienaufsicht“, es gäbe aber noch keine Entscheidung.

Inzwischen klagt Magnet auf Telegram: „Wenn Sie uns jetzt im Stich lassen, dann ist dies wohl meine letzte Sendung von AUF1.“ Das ist zwar nicht wahnsinnig logisch, denn tatsächlich gibt es ja gar kein Bußgeld gegen AUF1. Doch es bleibt zu hoffen, dass Magnet hier ausnahmsweise recht hat.

Update: Am 16.03. hat SRGT bekannt gegeben, dass die Ausstrahlung per Satellit mit Ende März 2024 eingestellt wird. AUF1 steht damit ohne Sender da.

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