Um als Staatsfeind verfolgt zu werden, könnte es reichen, die Bundeshymne zu verarschen—oder mit jemandem auf Facebook befreundet zu sein, der das tut.
[Erstveröffentlichung: Vice] Am Mittwoch wird das neue Staatsschutzgesetz im Parlament beschlossen. Wenn es in Kraft tritt, dann werden künftig auch in Österreich legal Spitzel eingesetzt werden können. Sogenannte V-Leute oder Vertrauens-Leute sollen den Behörden den Zugang zu Szenen verschaffen, wo sich die Polizei nicht oder nur schwer bewegen könnte. Dazu werden in der jeweiligen Szene Personen angeworben, die gegen Geld Informationen an den Staatsschutz weitergeben.
Aktuell wird die angebliche Notwendigkeit solcher V-Leute vor allem mit dem Terror fundamentalistischer Gruppen argumentiert. Im ORF sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, die Behörden bräuchten „Augen und Ohren in den Terrorkreisen“ In Deutschland wird die Praxis von V-Leuten seit Jahren in der Neonazi-Szene angewandt. Die Ergebnisse sind ernüchternd.
Als die deutsche Bundesregierung 2001 die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) erstmals verbieten wollte, wurde dem nicht stattgegeben, weil in den Untersuchungen klar wurde, dass große Teile der Partei von V-Leuten durchsetzt waren. Der deutsche Verfassungsschutz (VS) hatte auf die Ausrichtung und Politik der Partei bestimmenden Einfluss gehabt. Später wurde ein zweiter Anlauf gestartet. Und wieder wurde bekannt, wie sehr die Geheimdienste die NPD lenken. Insgesamt 11 V-Leuten waren bis 2011 in der Spitze der NPD eingesetzt.
Das ist keineswegs ein Einzelfall. Die gesamte deutsche Neonazi-Szene ist von V-Leuten durchsetzt.
Auch rund um den Prozess gegen die Mörder des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) wurden enge Verbindungen zwischen VS und NSU bekannt. Der VS hatte mehrere V-Leute unmittelbar rund um den NSU platziert. David Schraven und Jan Feindt haben diese Verbindungen in einer Bildreportage hervorragend aufgearbeitet.
Äußerst aufschlussreich ist auch, dass der Verfassungsschutz unmittelbar nach Auffliegen des NSU massenweise Akten vernichtete.
Ebenfalls sehr bezeichnend: Am Tag, als der Unterschlupf des NSU in die Luft flog und die Terror-Gruppe damit bekannt wurde, versuchten sächsische Behörden insgesamt 18 Mal, Beate Zschäpe telefonisch zu erreichen. Zschäpe ist eine der drei mutmaßlichen NSU-Haupttäterinnen und lebte zu diesem Zeitpunkt bereits seit Jahren im Untergrund.
Ein weiterer NSU-Unterstützer, der führende Neonazi Tino Brandt, war ebenfalls V-Mann. Er sagt, dass der NSU großteils mit Staatsgeldern finanziert wurde. Brandt hat laut seinen Aussagen mit den insgesamt rund 100.000 Euro, die er vom Verfassungsschutz erhielt, die ostdeutsche Neonazi-Szene wesentlich mit aufgebaut. Auffallend ist dabei, dass V-Leute, die auffliegen, von der eigenen Szene kaum je etwas zu befürchten haben. Das deutet darauf hin, dass die eigenen Kameraden über das Wirken der angeblichen V-Leute gut Bescheid wissen und der VS schlicht als Einnahmequelle betrachtet wird.
Auch hierzulande setzt der Verfassungsschutz bereits bisher auf V-Leute. In einer Recherche aus dem Jahr 2011 geht das Profil von mehreren 1000 Informanten in Österreich aus. Neu ist nun, dass der Einsatz dieser V-Leute gesetzlich geregelt wird.
Christof Tschohl vom AK Vorrat, der gegen das Staatsschutzgesetz mobil gemacht hat, nennt die Probleme, die juristisch durch den Einsatz von V-Leuten entstehen: „Wenn ein Beschuldigter vorbringt, dass er durch einen V-Mann in der Gruppe zu einer Straftat provoziert wurde, liegt die Beweislastumkehr bei der Staatsanwaltschaft. Der Staat muss dann beweisen, dass das nicht so war.“ Eine sogenannte Tatprovokation sei auch laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte ein Verfolgungshindernis.
Christof Tschohl fasst zusammen: „Wenn ich eine kriminelle Gruppe bin, fände ich einen Spitzel in der Gruppe gar nicht uninteressant. Offiziell wird der dann immer zum Anstifter und die Verfolgung durch den Staat wird sehr schwierig.“
Bisherige Berichte aus Österreich scheinen Tschohls Skepsis gegenüber Spitzeln zu bestätigen. Im bereits genannten Profil-Bericht spricht ein Drogenfahnder von den Problemen, die es mit V-Leuten gäbe: Diese würden unter anderem Eigeninteressen verfolgen und falsche Spuren legen. Zwei ehemalige V-Leute in dem Artikel präsentieren dabei gleichzeitig ein Sittenbild der Polizei: BeamtInnen sollen beschlagnahmte Drogen und Zigaretten abgezweigt haben. Auch der Kurier berichtet von einem Fall, wo ein Fahnder seinen V-Mann um 100.000 Euro geprellt haben soll.
In politischen Kreisen werden ebenfalls bereits jetzt V-Leute eingesetzt. Der jüngst verstorbene Rechtsextremismus-Experte Wolfgang Purtscheller berichtet in seinem Buch Aufbruch der Völkischen etwa über den österreichischen Neonazi Andreas S., der laut Eigenaussage vor Gericht seine Kameraden ausspioniert hatte.
Auf der Linken gibt es übrigens kaum Beispiele für angeworbene Spitzel. Zwar gibt es international einzelne Beispiele von V-Leuten in der linken Szene, doch das sind eher Ausnahmen. In der Zeit wird dazu ein deutscher Beamter zitiert: „Die Beschaffer-Faustregel lautet: Linksextremisten lassen sich fast nie anwerben, weil Mitarbeit als Verrat gilt; Ausländerextremisten machen häufiger mit; am einfachsten sind rechtsextreme Quellen zu gewinnen.“ Die Staatsfeindlichkeit der Linken und das breite Bewusstsein über die Möglichkeit der Aussageverweigerung machen es den Behörden oft schwer.
Meist setzten Geheimdienste im Umgang mit der linken Szene also statt auf V-Leute auf Beamte, die eingeschleust werden. Da es sich hier um PolizistInnen handelt, wird so auch kein Geld in linke Strukturen gepumpt. Ein auffallender Unterschied zum Umgang etwa mit der deutschen Nazi-Szene.
Das Einschleusen von PolizistInnen folgt oft einem bestimmten Muster. Die BeamtInnen geben gern an, kurz zuvor in die neue Stadt übersiedelt zu sein, möglicherweise nach Streit mit der Familie oder einem persönlichen Bruch. Über sich selbst sprechen sie nicht gern, Wohnungen wirken oft unpersönlich. Die Ermittler verwenden gern echte Vornamen und nur leicht abgewandelte Nachnamen, damit im Falle von zufälligen Begegnungen mit Bekannten von früher keine Probleme auftauchen.
Eingeschleust werden die BeamtInnen meist zuerst in „weiche“ Gruppen, also relativ offene Strukturen der linken Szene. Dort bauen sie sich eine Legende auf, bevor sie mit dem neu erworbenen Vertrauen und Kontakten in schwerer zugängliche Strukturen wechseln. PolizistInnen werden dabei auch grenzüberschreitend eingesetzt. So berichtet Sarah M. (Name von der Redaktion geändert), eine linke Aktivistin aus Wien, vom Fall eines mutmaßlichen Polizisten mit perfekten Deutsch-Kenntnissen, der ab dem Jahr 2000 in Wien aktiv war.
Der Mann, der Italiener gewesen sein soll, sei zuerst mit ihr gemeinsam in einer trotzkistischen Organisation aktiv gewesen und hätte dort auch enge soziale Beziehungen aufgebaut. Der mutmaßliche Beamte interessierte sich dann zusehends für das linke türkische Milieu. Sarah M. sagt, das Ziel sei offenbar eine Organisation gewesen, die in der Türkei verboten ist. Als immer mehr Widersprüche in seiner Legende auffielen, tauchte der Mann ab. Einige Jahre später soll er dann bei einem Polizei-Führungsseminar erkannt worden sein.
Der bekannteste Fall in Österreich ist aber sicherlich „Danielle Durand“, eine steirische Kriminalbeamtin, die in die Tierschutz-Szene eingeschleust wurde und dann beim großen TierschützerInnen-Prozess 2011 als Zeugin auftrat. Durand soll dabei auch sexuelle Beziehungen mit einem Aktivisten aufgenommen haben. Fälle wie Durand tauchen international immer wieder auf. In Großbritannien haben Polizisten sogar Kinder mit linken Aktivistinnen gezeugt. und waren teilweise über viele Jahre in der Szene eingesetzt. Auch aus Deutschland und der Schweiz sind Fälle von eingeschleusten Ermittlern bekannt.
Auch die Juristin Maria Sagmeister vom Netzwerk Kritische Rechtswissenschaften sieht den Einsatz von verdeckten Ermittlern äußerst kritisch: „Verdeckte Ermittlungen greifen sehr stark in die Privatsphäre ein. Mit dem neuen Staatschutzgesetz wird das völlig unverhältnismäßig leicht. Und es gibt kaum Schutz gegen Missbrauch, gerade weil ja viele Ermittlungen geheim und ohne effektive Kontrolle ablaufen sollen.“
Die zentralen Probleme der V-Leute liegen auf der Hand: Es sind Personen, die Geld für Informationen aus ihrer eigenen Szene bekommen. Damit stellen sich mehrere Probleme. Natürlich verfolgen alle diese Personen eigene Interessen. Um weiter Geld zu bekommen, müssen sie Informationen liefern, wobei der Informationsgehalt dieser Informationen oft schwer zu überprüfen ist. Wenn es sich um Menschen mit anderer Muttersprache handelt, wiegt dieses Problem doppelt. Bereits jetzt gibt es etwa bei Gerichten regelmäßig Beschwerden, weil DolmetscherInnen falsch und eigenmächtig übersetzen. Und schließlich stellt sich eben die Frage, inwiefern die Szene, die Ziel der Ermittlungen ist, durch eben diese Ermittlungen erst vom Staat finanziert und aufgebaut wird.
Mit dem neuen Staatsschutzgesetz bekommt die Polizei auch weit über die V-Leute hinaus weitreichende Überwachungsmöglichkeiten. Hier haben wir uns bereits ausführlich mit dem Staatsschutzgesetz beschäftigt.
Um als Feind des Staates verfolgt zu werden, könnte es bereits reichen, die Bundeshymne durch einen anderen Text zu verarschen–oder mit jemandem auf Facebook befreundet zu sein, der das tut. Der Staatschutz nennt das Schutz vor „verfassungsgefährdenden Angriffen“. Eine Petition des AK Vorrat gegen das neue Gesetz haben bereits rund 29.000 Menschen unterschrieben.
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