Nur noch Umweltschutz-NGOs mit mehr als 100 Mitgliedern sollen künftig bei Umweltverträglichkeitsprüfungen mitreden können. ÖVP und FPÖ wollen dazu Listen mit Namen und Adresse.
Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sind ein zentrales Instrument, wo die Bevölkerung bei großen Bauvorhaben mitsprechen kann. Nach einer neuen Gesetzesvorlage der Regierung sollen Umwelt-NGOs künftig 100 Mitglieder offen legen müssen, wenn sie Parteienstellung erhalten wollen. Das berichtet der Standard. WirtschaftsvertreterInnen zeigen sich äußerst zufrieden.
Von einer UVP erfasst werden aktuell alle Vorhaben ab einer gewissen Größe, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Beispiele dafür sind etwa Straßen, Skigebiete, Freizeitparks, Einkaufszentren, Kraftwerke, Rodungen oder die Massentierhaltung. Auch bei Industrieanlagen werden UVPs durchgeführt, etwa in den Bereichen Chemie, Eisen und Stahl, Papier, Zement oder Tierkörperverwertung). Eine Auflistung findet sich hier.
Für die lokale Bevölkerung ist die Prüfung ein wichtiges Instrument, wo eigene Interessen einfließen können. ÖVP und FPÖ wollen die Möglichkeiten von Umweltschutz-Organisationen und lokalen Umwelt-Initiativen nun deutlich einschränken. Künftig sollen Umweltschutz-Organisationen nur noch dann Parteienstellung erhalten können, wenn sie 100 Mitglieder mit Namen und Adresse nennen. Ein entsprechender Antrag hat am 4. Oktober bereits den Umweltausschuss des Nationalrats passiert.
Gerade für kleine und regionale Initiativen könnte die neue Regelung eine unüberwindbare Hürde sein. Nicht jeder Mensch möchte mit Namen und Adresse aufgeführt werden. Gerade in kleinen Gemeinden kann das auch zu realen Nachteilen führen. Aber auch in größeren Städten können sich Probleme auftun – etwa, wenn solche Listen den Arbeitgebern bekannt werden.
Entsprechend zufrieden mit der geplanten Einschränkung zeigt sich die Wirtschaftskammer Wien. Direktorstellvertreter Alexander Biach sagt in einer Aussendung, es sei ein „guter Tag für den Wirtschaftsstandort“. Die Politik hätte nun „den Ruf der Wirtschaft gehört und unsere Ideen zur Verbesserung der UVP-Verfahren aufgegriffen“.
Bereits im Juli haben Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung eine umfangreiche Wunschliste an die Regierung geschickt. (Meinen Bericht dazu findet ihr hier.) ÖVP und FPÖ arbeiten nun offenbar die Wünsche von Wirtschaft und Konzernen ab.
Wirtschaft jubelt
Ebenfalls neu kommen soll ein so genannter Standortanwalt. Es sollte nicht verwundern, dass die Wirtschaftskammer sich darüber hocherfreut zeigt. Denn dieser „Standortanwalt“ soll laut WKO „Standortentwicklung, Arbeitsplatzsicherung oder Steueraufkommen und die Interessen der Wirtschaft in UVP-Verfahren vertreten“. In künftige Genehmigungsverfahren würden damit „nicht wie zuletzt nur umwelt- und klimapolitische, sondern auch wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Argumente einfließen“.
Auch die Wirtschaftskammer Österreich jubelt. In einer Aussendung zeigt sie sich zufrieden, dass die Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfungen den „Weg für raschere Genehmigungen“ ebnen würde. Kein Wunder, denn die neue Ausrichtung der UVP ist eindeutig. Kürzere Verfahren und höhere Hürden für Umweltschutzorganisationen, Erleichterungen für Betriebe und Konzerne.
Für ManagerInnen von Baukonzernen und Firmen, die Bauvorhaben planen, gilt die Pflicht zur Nennung von Name und Adresse übrigens nicht.
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