Ich wollte die Verhaftung eines Antifaschisten bei einem rechten Aufmarsch dokumentieren. Wiener Polizisten haben mich gewaltsam daran gehindert. Nun gehe ich vor Gericht – zur Verteidigung der Pressefreiheit.
Auf einmal wird ein Antifaschist aus der Menge gezogen und von mehreren Polizisten weggetragen. Die Situation ist aufgeheizt und unübersichtlich. Warum die Verhaftung erfolgt ist, kann ich nicht sagen. Ich tue also, was jede/r gute Journalist/in tun sollte: Ich gehe näher zum Geschehen, damit ich mir ein Bild der Lage verschaffen und die Verhaftung dokumentieren kann. Ich bin dabei gut als Journalist erkennbar, trage meinen Presseausweis um den Hals.
Doch einigen Polizisten ist das schichtweg egal: Immer wieder stoßen sie mich gewaltsam weiter weg und hindern mich so daran, die Verhaftung zu dokumentieren. Nun habe ich deshalb eine Maßnahmebeschwerde vor dem Verwaltungsgericht Wien eingereicht.
FaschistInnen marschieren auf
Ort des Geschehens ist der Karl-Lueger-Platz in Wien, es ist der Nachmittag des 7. März 2020. Rund drei Stunden zuvor hatte die neofaschistische Gruppe „Identitäre Bewegung“ zu einem Aufmarsch vor der griechischen Botschaft in Wieden, dem vierten Wiener Gemeindebezirk, aufgerufen. Bereits im Umfeld dieses Aufmarsches war es am zentralen Karlsplatz zu einer ersten Auseinandersetzung zwischen den Rechten und protestierenden AntifaschistInnen gekommen. Bilder zeigen, dass die FaschistInnen rund um IB-Sprecher Martin Sellner bewaffnet waren.
Nach dem Ende diese Kundgebung sollte eine weitere rechte Kundgebung am Karl-Lueger-Platz stattfinden. Benannt ist der Platz bis heute nach dem antisemitischen Wiener Bürgermeister Lueger, den Adolf Hitler zu seinem Vorbild erklärt hatte – in der Mitte des Platzes steht sogar ein Denkmal des Antisemiten.
Doch auch dort hatten sich protestierende AntifaschistInnen eingefunden, das Denkmal war von ihnen blockiert. Viele andere AntifaschistInnen standen um das Denkmal und zeigten mit Sprechchören ihren Unmut über den Aufmarsch der extremen Rechten.
Die Situation begann zu eskalieren, als die Polizei das Denkmal schließlich räumte, um den Aufmarsch der extremen Rechten zu ermöglichen. Auch AntifaschistInnen, die am Rand des Denkmals protestierten, wurden zurückgedrängt – auf einmal wurde dabei ein Mann von mehreren Polizisten aus der Menge gezogen und verhaftet.
Warum die Verhaftung erfolgt ist, kann ich nicht sagen. Doch es war mir wichtig, sie zu dokumentieren. Sehr zum Missfallen einiger Polizisten: Wiederholt haben sie mich gewaltsam immer weiter von der Verhaftung weggestoßen, sodass es unmöglich war, diese entsprechend dokumentieren – und mögliche Gewalt-Exzesse der Polizei aufzunehmen. Der deutliche Hinweis auf meinen Presseausweis war sowohl den handelnden Polizisten egal wie deren Vorgesetzten, den ich hinzugeholt habe.
Wie aggressiv die Beamten an diesem Tag vorgingen, zeigt auch ein anderer Vorfall. Am Rande einer weiteren Verhaftung, die ich dokumentieren wollte, wurde ich mehrmals von einem Polizeihund angesprungen – ohne dass der Hundeführer irgendwelche Anstalten gemacht hätte, den Hund zurückzuhalten.
Dass die Dokumentation von Verhaftungen – nicht nur journalistisch – wichtig ist, sollte allerspätestens nach den brutalen Polizei-Exzessen bei der Klimademonstration im Mai 2019 in Wien klar sein. Nach dieser Demonstration hatte die Polizei zahlreiche Behauptungen aufgestellt, die schlichtweg gelogen waren, wie verschiedene Videos eindeutig zeigten.
Bei einem Fall, der im März 2020 vor dem Verwaltungsgericht Wien verhandelt wurde, sprach sogar sogar der Richter von „unmotivierte[r] Aggression und Gewaltanwendung seitens des staatlichen Organs“. Möglich wurde das alles nur, weil die Amtshandlungen mit Videos dokumentiert worden waren.
Es ist auch eindeutig erlaubt, solche Amtshandlungen mit Videos zu dokumentieren – nicht nur für JournalistInnen. Einzig bei der Veröffentlichung ist Vorsicht geboten: Hier sollten die Gesichter der PolizistInnen besser unkenntlich gemacht werden – für die Gesichter der betroffenen DemonstrantInnen sollte das ohnehin selbstverständlich sein. Hier kannst du lesen, welche Rechte du im Umgang mit der Polizei hast und warum du Amtshandlungen der Polizei aufnehmen darfst.
Was wird jetzt geschehen?
Ich habe nun vor dem Landesverwaltungsgericht Wien eine „Maßnahmenbeschwerde“ gegen das Verhalten der Polizei eingelegt. Vertreten werde ich durch die Juristin Nora Pentz von der Rechtsanwaltskanzlei Clemens Lahner. Das Problem solcher Verfahren: Wenn Maßnahmenbeschwerden verloren gehen, bleibt die Partei, die die Beschwerde geführt hat, auf den Kosten sitzen. Dabei kann es sich um mehrere tausend Euro handeln.
Wenn ich die Beschwerde gewinne, werden lediglich die Kosten für die anwaltliche Vertretung ersetzt. Ich bekomme keinen Cent. Genau deshalb machen sehr viele Menschen auch keine Maßnahmenbeschwerden: Es gibt ein hohes Risiko, sie sind aufwendig, sie kosten Nerven und sie kosten Arbeitszeit.
Gleichzeitig halte ich es aber für absolut notwendig, solche Verfahren zu führen – und irgendjemand muss es ja machen. Die Polizei muss sehen, dass nicht alles möglich ist. Die Polizei muss lernen, dass ihre Amtshandlungen dokumentiert werden können. Und die Polizei muss endlich verstehen, dass sie sich rechtskonform verhalten muss.
Falls du meinen Prozess unterstützen willst, kannst du das hier tun.