Geflüchtete Menschen werden vom Innenministerium mit Strafen bedroht, wenn sie sich in der Öffentlichkeit bewegen – obwohl das selbstverständlich erlaubt ist.
Nicht nur der österreichische Integrationsfonds gibt falsche Informationen an Menschen mit Migrationshintergrund und geflüchtete Menschen. Über die Falschinformationen durch den ÖIF habe ich hier berichtet, meine Recherche wurde danach von verschiedenen Medien aufgegriffen, unter anderem vom ORF, dem Standard und dem Kurier. Hier könnt ihr lesen, dass der ÖIF bereits vor Wochen vor diesen Falsch-Infos gewarnt wurde.
Nun wird klar, dass auch das Innenministerium selbst Falschinformationen an geflüchtete Menschen austeilt. Es gäbe aktuell „nur einige wenige Gründe, das Haus zu verlassen“, behauptet das österreichische Innenministerium in einer Anweisung an geflüchtete Menschen. Die Anweisung liegt mir vor.
Konkret seien die Gründe, um das Haus zu verlassen eine unmittelbare Gefahr für das Leben, den Körper oder das Eigentum sowie unbedingt notwendige Einkäufe, Arztbesuche oder Begräbnisse. Am Schluss der Aufzählung folgen die lapidaren Buchstaben „etc.“
Was das Innenministerium damit unterschlägt: Selbsverständlich ist es auch derzeit erlaubt, sich ohne weitere Begründung in der Öffentlichkeit aufzuhalten – Solange der Aufenthalt alleine stattfindet, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder mit einem Mindestabstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen.
Die falschen Informationen des Innenministeriums müssen die geflüchteten Menschen sogar unterschreiben. „Information erhalten und verstanden“ steht am Ende des Dokuments, daneben ist ein Strich für eine Unterschrift. Auf Basis dieser falschen Informationen werden die Betroffenen sogar mit Strafen bedroht.
Geflüchtete werden mit Strafen bedroht, falls sie das Haus verlassen
Auch finanzielle Folgen werden angedroht: Die Einbehaltung des Taschengelds wird ebenso erwähnt wie die Aussetzung der Grundversorgung („basic sercive“), falls die Betroffenen sich „fehlverhalten“, wie es in dem Schreiben heißt.
Eine Flüchtlingshelferin, die zum Schutz der Betroffenen nicht namentlich genannt werden will, schreibt mir, dass junge Geflüchtete in den Einrichtungen auch entsprechend bedroht werden würden.
Ein geflüchteter junger Mann aus Afghanistan hätte ihr etwa gesagt, ihm sei gesagt worden: „Wenn wir nach draußen gehen und die Polizei sieht uns, bekommen wir eine Strafe“. Die Anordnung des Innenministeriums würde den geflüchteten Menschen vor die Nase gehalten, diese würden zur Unterschrift gedrängt, danach würden die Blätter wieder abgenommen.
Auf eine Anfrage des Standard, den die Anweisung laut eigener Darstellung ebenfalls vorliegt, behauptet das Innenministerium, das Formular sei nur ein Teil einer Informationskampagne. „Natürlich kann ein solches nie sämtliche Gegebenheiten widerspiegeln, oder persönliche Gespräche ersetzen“. Nun besteht allerdings ein offensichtlicher Unterschied zwischen der „Widerspiegelung sämtlicher Gegebenheiten“ und dem zentralen Hinweis, dass es erlaubt ist, die Wohnung oder die Unterkunft zu verlassen.
Zwangsmaßnahmen seien bei einer Verweigerung der Unterschrift unter das Dokument nicht vorgesehen, behauptet das Innenministerium. Bisher habe kein/e AsylwerberIn die Unterschrift verweigert. Allerdings fehlt in dem Dokument jeder Hinweis, dass es möglich ist, die Unterschrift zu verweigern – und die Behauptung des Innenministeriums kann nicht unabhängig überprüft werden.
Die Fakten sind also eindeutig: Das österreichische Innenministerium unterschlägt geflüchteten Menschen die zentrale Informationen, dass sie unter Einhaltung der Sicherheitsabstände jederzeit ihre Unterkünfte verlassen dürfen. Und darüber müssen wir dringend sprechen.
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