Die Polizisten hatten den Journalisten zur Identitätsfeststellung gezwungen – indem sie einen angeblichen „Suchtgift-Geruch“ unterstellten. Das Gericht sagt jetzt: Die Polizei-Aussagen seien „nicht glaubhaft“.
Das Urteil ist eine kräftige Ohrfeige für die Wiener Polizei. „Wir haben da einen Suchtgift-Geruch wahrgenommen“, behauptet der Polizist, wie auf einem Video gut zu hören ist. Da müsse er jetzt „nachschauen“. Es ist der 18. Oktober 2019, der Wiener Foto-Journalist Lorenzo Vincentini dokumentiert gerade eine Identitätsfeststellung am Rande eines nationalistischen Aufmarsches.
Mit dem angeblichen Suchtgift-Geruch rechtfertigt der Polizist, dass er nun auch den Journalisten kontrollieren müsse. Andere Polizisten sind ebenfalls beteiligt, halten den Journalisten in Schach. Eine eindeutig rechtswidrige Amtshandlung, wie das Verwaltungsgericht Wien unter Vorsitz von Richterin Sonja Nussgruber nun festgestellt hat.
„Nicht glaubhaft“
Auch noch bei der Gerichtsverhandlung am 16. Juli hatte der Polizist zahlreiche Behauptungen aufgestellt, die das Gericht als „nicht glaubhaft“ zurückgewiesen hat. Behauptet hatte der Polizist vor Gericht etwa, dass er nicht erkannt hätte, dass Foto-Journalist Vincentini eine Kamera in der Hand hat.
„Die Umgebung war gut beleuchtet und die Lichtverhältnisse waren dadurch sehr gut“, Vincentini hätte „offenkundig eine Kamera in Händen gehalten“, heißt es dagegen im Urteil des Verwaltungsgerichts Wien.
Behauptet hatte der Polizist vor Gericht, dass ihm von Vincentini ein „handschriftlicher, selbst gemachter Ausweis vorgezeigt“ worden wäre. Sogar noch, als der Journalist vor Gericht seinen Presseausweis vorlegt, behauptet der Polizist, dass der Journalist diesen nicht vorgewiesen habe. Im Urteil dagegen heißt es: „Nach erneuter Einsicht in das Video hält die Verhandlungsleiterin fest, dass am Ende des Videos der Presseausweis, der in der heutigen mündlichen Verhandlung vorgezeigt wurde, zu sehen ist.“
Der Polizist spricht auch noch in der Verhandlung von einem angeblichen Suchtgift-Geruch. „Der behauptete Suchtgiftgeruch konnte (…) nicht glaubhaft gemacht werden“, heißt es dagegen im Urteil.
Was wirklich passiert ist
Was tatsächlich passiert ist, zeigt ein Video sehr gut, das Vincentini während der gesamten Amtshandlung neben dem Wiener Stephansplatz mitlaufen ließ. Es ist zwar bereits dunkel, doch die gesamte Szenerie ist gut erkennbar. Als Vincentini gerade eine Amtshandlung dokumentiert, gerät er auf einmal selbst ins Visier der Polizei.
Auf Aufforderung des Polizisten zeigt der Journalist seinen Presseausweis und verweist gleichzeitig – völlig zu Recht – darauf, dass er für eine Identitätsfeststellung keine rechtliche Grundlage erkennen könne. (Hier kannst du lesen, welche Rechte du im Umgang mit der Polizei hast und warum die Polizei nicht einfach deinen Ausweis kontrollieren darf.)
Polizist verweigert Auskunft
Der Journalist fragt nach der rechtlichen Grundlage und den entsprechenden Paragrafen für die Identitätsfeststellung. Das ist rechtlich gedeckt: „Dem Betroffenen ist der Zweck des Einschreitens bekanntzugeben“, heißt es im Paragraf 6 der „Richtlinien-Verordnung“. Diese Verordnung ist gemeinsam mit dem Sicherheitspolizeigesetz eine wesentliche gesetzliche Grundlage für das Einschreiten der Polizei. Doch die Antwort des Polizisten: „Wolln´s mich jetzt häckeln?“
Wiederholt verweist der Beamte dann auf den Paragrafen 35 des Sicherheitspolizeigesetzes. Dort sind zwar tatsächlich verschiedene Gründe für eine Identitätsfeststellung aufgeführt – etwa wenn jemand Zeuge oder Beteiligte/r an einer Straftat ist, wenn jemand bewusstlos ist oder bei einem Sport-Großereignis. Auf den konkreten Fall trifft allerdings offensichtlich keiner dieser Gründe zu.
Erzwungene Durchsuchung
Als Vincentini weiter insistiert, wechselt der Polizist auf einmal die Argumentation. „Suchgift-Geruch“ hätte er wahrgenommen, deshalb müsse er jetzt eine Durchsuchung nach dem Suchtmittelgesetz durchführen. Mit diesem „Argument“ erzwingt er eine Durchsuchung der Tasche des Journalisten.
Als der Polizist eine Geldbörse sieht, reist er sie dem Journalisten aus der Hand und geht damit weg. „Gegen seinen Willen“, wie es im Gerichtsurteil eindeutig heißt. Vom angeblichen Suchgift-Geruch ist auf einmal keine Rede mehr.
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Vincentini protestiert und fragt nach dem angeblichen Suchtgift. Der Polizist, nachdem er nun endlich den – offenbar heiß ersehnten – Ausweis in Händen hält: „Es war anscheinend nichts vorhanden in der Geldbörse.“ Ein zweiter Polizist: „Sind´s froh. Oder? Hamma nix g´funden.“
Hätte der Polizist tatsächlich Suchgift-Geruch wahrgenommen, wäre sein Verhalten mehr als seltsam. Denn eigentlich müsste auch ein Wiener Polizist wissen, dass Suchtgift nicht nur in der Brieftasche aufbewahrt wird. Oder es handelt sich doch um eine Schutzbehauptung, um eine rechtswidrige Identitätskontrolle durchzusetzen.
Kein Unrechtsbewusstsein der Polizei
Das sieht offenbar auch das Verwaltungsgericht Wien so. Vincentini zeigt sich über den Erfolg vor Gericht im Gespräch mit mir „sehr erfreut“. Empört ist er allerdings darüber, dass bei der Polizei aus seiner Sicht „kein Unrechtsbewusstsein“ feststellbar wäre: „Immer wieder muss ich erleben, wie die Polizei offenbar bewusst rechtswidrige Handlungen setzt. Es ist ihnen offensichtlich egal, ob das legal ist oder nicht.“
https://www.standpunkt.press/als-ich-gegen-die-wiener-polizei-vor-gericht-stand-und-gewonnen-habe-549/
Die gewonnene Maßnahmen-Beschwerde sieht Vincentini zwiespältig: „Einerseits ist der Sieg natürlich erfreulich. Doch andererseits sind Maßnahmenbeschwerden auch ein sehr schwaches Instrument, weil es keine Folgen für die Täter gibt.“ Vincentini kritisiert auch, dass die Polizei fast regelmäßig solche rechtswidrigen Handlungen setzen würde. Aus eigener Erfahrung gebe ich ihm hier absolut Recht.
Zahlreiche Verfahren gegen die Polizei
Aktuell führe ich allein drei Verfahren gegen die Landespolizeidirektion Wien. Im September 2017 hatte die Polizei meine Berichterstattung bei dem Aufmarsch der neofaschistischen Gruppe Identitäre behindert. Dieser Fall liegt gerade beim Verwaltungsgerichtshof, also dem obersten Gericht. Im März 2020 hatte die Polizei mich daran gehindert, die Verhaftung eines Antifaschisten am Rande eines neofaschistischen Aufmarschs zu dokumentieren. Hier ist bereits eine Maßnahmenbeschwerde eingebracht.
Im Juli 2020 war ich von einer mutmaßlich rechtswidrigen Identitätserstellung betroffen, nachdem ich mögliches Racial Profiling kritisiert hatte. Hier wird die Beschwerde in den nächsten Tagen eingebracht. Auch Vincentini muss immer gegen die Polizei wieder vor Gericht gehen. Für Profil habe ich dazu im März dieses Jahres mit ihm gesprochen.
Wien-Stadtpark, 23/07/20: Ausweiskontrolle gegen mich, nachdem ich die Kontrolle eines dunkelhäutigen Mannes kritisiert hatte. Rechtliche Deckung der Kontrolle bei mir? Gibt es nicht. Dann geht es eben wieder vor Gericht – bis sie es lernen.
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— Michael Bonvalot (@MichaelBonvalot) July 24, 2020
In seinem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wurde Vincentini vom Wiener Rechtsanwalt Clemens Lahner verteidigt (der auch mein Anwalt in verschiedenen Verfahren ist). Lahner erklärt: „Für jede Ausübung von Befehls- oder Zwangsgewalt braucht die Polizei nicht nur eine gesetzliche Grundlage, sondern auch einen vernünftigen Grund. Daher ist nicht nur unnötige oder überschießende Gewalt rechtswidrig, sondern auch jede Identitätsfeststellung, Wegweisung, Durchsuchung etc., für die es keinen guten Grund gibt.“
Grundrechte verteidigen
Er verstünde gut, „wenn illegalisierte Menschen oder Personen, die im Umgang mit Behörden Diskriminierung erleben, sich nicht auf solche Kämpfe einlassen, sondern einfach ihre Ruhe haben wollen“. Doch wer die Kraft dazu hätte, „sollte sich gegen Unrecht wehren.“ Vor allem wenn es eine gute Beweislage gebe, etwa in Form von Handy-Videos. „Grundrechte gelten für uns alle und ihre Verteidigung geht uns alle etwas an“, so der Rechtsanwalt.
Das Suchtgift-Argument des Polizisten hält der Anwalt für schlichtweg „absurd“. Aus seiner Sicht sei aber ohnehin auch ein „intensiver Geruch nach Cannabis-Blüten kein legitimer Grund für eine Durchsuchung oder Identitätsfeststellung“. Schließlich würden Blüten, die nur CBD und kein nennenswertes THC enthalten, genau gleich riechen. Diese sind aber inzwischen legal.
Was passiert jetzt?
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wien ist zwar einerseits eine schallende Ohrfeige für den amtshandelnden Polizisten und seine Kollegen. Allerdings stellt sich nun auch die Frage, was weiter passieren wird. Immerhin hat das Gericht in mehreren Fällen festgestellt, dass die Aussagen des Polizisten nicht glaubwürdig seien. Eine Anzeige wegen falscher Zeugenaussage wäre eine logische Konsequenz.
Eine weitere offene Frage: Maßnahmenbeschwerden gegen die Polizei werden regelmäßig gewonnen, auch ich war bisher in all meinen Verfahren erfolgreich. Immer wieder wird in vor Gericht, festgestellt, dass sich die Polizei rechtswidrig verhält. Doch offenbar gehen die Erkenntnisse aus den Prozessen nicht in den polizeilichen Alltag über. Hier muss sich dringend etwas ändern.
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