Linke Klima-AktivistInnen haben am Sonntag in der Linzer Innenstadt eine genehmigte Kundgebung durchgeführt – das könnte bundesweit bedeutsam werden.
AktivistInnen der Gruppe AUTOFREItag haben am Sonntag abend am Linzer Hauptplatz eine angemeldete und genehmigte Kundgebung durchgeführt. Das ist, soweit bekannt, die erste nicht-untersagte Kundgebung seit Beginn der Corona-Ausgangsbeschränkungen in Österreich.
„Die sinnvollen Distanzregeln haben wir dabei selbstverständlich eingehalten“, erzählt einer der Aktivisten. Auch Masken seien die ganze Zeit getragen worden. In Wien dagegen war noch am 24. April eine Kundgebung mit zweifelhaften Argumenten untersagt worden. Diese Kundgebung eines sehr dubiosen Personenkreises fand dann dennoch statt, wurde aber schließlich vor Ort aufgelöst.
In Linz hingegen hat die Behörde die Kundgebung nicht untersagt, wie Polizeisprecher David Furtner mir bestätigt. Die Bestätigung der Nicht-Untersagung liegt mir vor. Einer der AktivistInnen erzählt, dass bereits in den vergangenen Wochen immer wieder kleinere und nicht angemeldete Kundgebungen stattgefunden hätten. „Doch jetzt wollten wir das Demo-Verbot auch offiziell knacken.“
Die Motivation erklärt der Aktivist so: „Wenn Baumärkte und der Handel offen sind, muss auch das Demo-Verbot fallen.“ Genau neben dem Hauptplatz hätte auch in den vergangenen Wochen der Stadtmarkt ganz regulär stattgefunden. „Es kann ja nicht sein, dass Konsum wichtiger ist als die Versammlungsfreiheit.“
Bundesminister Rudolf Anschober (Grüne) hat inzwischen bei einer Pressekonferenz am Dienstag bekannt gegeben, dass für Demonstrationen eine eigene Regelung beschlossen werden soll, „wo Demonstrationen unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein werden“. Eine entsprechende Regelung soll heute im Nationalrat beschlossen werden.
Demos unter Auflagen sollen bundesweit möglich werden
Bei künftigen Demonstrationen sei ein Sicherheitsabstand von einem Meter erforderlich, so Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bei dieser Pressekonferenz. VeranstalterInnen müssten garantieren, „dass Auflagen umgesetzt werden“. Dazu zähle auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es würde eine „Prognoseeinschätzung“ der Sicherheitsbehörde geben, wie „sehr der jeweilige Anmelder der Demonstration die Auflagen erfüllen kann“, so Nehammer.
Nehammer bezieht sich auch konkret auf Demos in Israel, „da war eine Demonstration möglich mit Sicherheitsabstand, die Teilnehmer haben Mund-Nasen-Schutz getragen.“ Wichtig sei, dass Anmelder eine Versammlung „garantieren können“, dass die Auflagen umgesetzt werden können. „Nur wenn das nicht der Fall ist“, müsse die Sicherheitsbehörde Versammlungen untersagen.
In Linz sind für den 1. Mai bereits zwei Kundgebungen angezeigt, sagt Polizeisprecher Furtner, hier würde gerade geprüft. Die generellen Beschränkungen sollen jedenfalls am 30. April enden, so Innenminister Nehammer. Ob das bereits auch für Demonstrationen am 1. Mai schlagend wird, ist aktuell unklar. Die Nicht-Untersagung der Kundgebung in Linz könnte jedenfalls ein bundesweiter Präzedenfall werden, vor allem für den 1. Mai.
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