Einer Antifaschistin wurde mit Vergewaltigung gedroht. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Begründung: es hätte sich dabei nur um eine „emotional-und situationsbedingte Unmutsäußerung“ gehandelt.
[Erstveröffentlichung: Vice] Natascha Strobl ist Sprecherin des Bündnisses „Offensive gegen Rechts“, das die meisten großen antifaschistischen Demonstrationen in Wien organisiert. Auf ihrem Blog schreibt sie regelmäßig über die rechtsextreme Szene. Als eines der öffentlichen Gesichter der OGR tritt Strobl regelmäßig in verschiedenen Medien auf, in der rechten Szene hat sie sich mit diesem Engagement äußerst unbeliebt gemacht. Sie wird regelmäßig bedroht, im vergangenen Jahr wurde sogar auf ihre Wohnung geschossen.
Auch rund um den Akademikerball war Strobl wiederholt in die Medien zu sehen, unter anderem am 28. Jänner bei einem Auftritt im Nachrichten Studio des Fernsehsenders Puls 4. Am darauffolgenden Tag bekam sie eine Nachricht per Mail, in der ihr unverhohlen mit Vergewaltigung gedroht wurde. Der Absender nannte sich „rotesau“.
In diesem Mail wird auch auf den Angriff auf den ehemaligen SPÖ-Bundesrat Albrecht Konecny Bezug genommen, der im Jahr 2012 am Rande des Akademikerballs mutmaßlich von Rechtsextremen zusammengeschlagen wurde. Der Fall ist bis heute nicht aufgeklärt. Der Neonazi Felix Budin, der 2013 gemeinsam mit Gottfried Küssel wegen Wiederbetätigung verurteilt wurde, könnte in dieser Sache mehr wissen, wurde aber laut seiner Verteidigerin niemals dazu befragt.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Wien die Ermittlungen wegen der Vergewaltigungsdrohungen gegen Strobl eingestellt. Staatsanwalt Markus Göschl begründet das damit, dass es sich nicht um eine gefährliche Drohung gehandelt hätte, sondern um eine „emotional-und situationsbedingte Unmutsäußerung“. In Paragraf 107 des Strafgesetzbuches heißt es zum Thema gefährliche Drohung: „Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.“ Dass eine angedrohte Vergewaltigung für eine Frau eine gefährliche Bedrohung bedeutet, die dazu dienen kann und soll, sie in „Furcht und Unruhe zu versetzen“ sollte allerdings eigentlich selbstverständlich sein.
Hinterfragenswert ist die Begründung auch noch auf einer anderen Ebene: Es wird nicht etwa gesagt, dass versucht worden wäre, den Täter auszuforschen und das nicht gelungen wäre. Sondern es wird erklärt, dass die Drohung emotional bedingt gewesen wäre und somit eine weitere Untersuchung nicht notwendig. In anderen Worten: wenn eine politische Person öffentlich auftritt und danach mit Vergewaltigung bedroht wird, dann müsse das offenbar aus der Emotion heraus verstanden werden.
Natascha Strobl weist diese Darstellung entschieden zurück: „Ich bekam die Nachricht am nächsten Tag. Der Absender hatte also genug Zeit, sich genau zu überlegen, was er da schrieb. Hier handelt es sich nicht um eine Frage von Emotionen, sondern ganz klar um einen politischen Angriff.“ Strobl ist auch davon irritiert, dass es für die Staatsanwaltschaft offenbar keine Rolle spielte, dass der Absender mutmaßlich in der rechten Szene zu verorten ist („rotesau“) und in seinem Schreiben Bezug nimmt auf einen früheren Angriff auf einen Antifaschisten. Laut Strobl sind gerade „solche Vorfälle der beste Beleg, warum es notwendig ist, sich gegen Rechts zu engagieren.“
Brigitte Hornyik, stellvertretende Vorsitzende des österreichischen Frauenrings und Juristin ist über die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft empört: „Ich halte das für eine klar sexistische Auslegung des Paragrafen ,Gefährliche Drohung‘. Hier wird eine Vergewaltigungsdrohung eindeutig bagatellisiert, ich dachte, so etwas hätten wir bereits überwunden.“ Hornyik kritisiert auch, dass mit diesem Vorgehen impliziert werde, dass Strobl durch ihren Auftritt irgendwie selbst schuld sei an der Drohung gegen sie. Hornyik sieht noch eine weitere Gefahr: „Wenn solche Drohungen bagatellisiert werden, dann könnten bald auch Vergewaltigungen wieder bagatellisiert werden. Es muss klar festgestellt werden, dass es sich hier um Gewalt gegen Frauen handelt. Und das ist inakzeptabel.“