[Mosaik] Die Debatte um den sogenannten Teilzeit-Krankenstand hat massiv an Fahrt aufgenommen. Wirtschaft und Arbeiterkammer (AK) verhandeln, die AK signalisiert Zustimmung. Das würde bedeuten, dass künftig ArbeitnehmerInnen arbeiten gehen, auch wenn sie noch krank sind. Warum das höchst problematisch ist, beschreibt Michael Bonvalot.
[Erstveröffentlichung: Mosaik] Ein Teilzeit-Krankenstand bedeutet, dass ArbeitnehmerInnen, die eigentlich noch krankgeschrieben sind, trotzdem in einem gewissen Ausmaß arbeiten gehen. Vollzeit arbeitende Menschen müssten dann während des Krankenstandes beispielsweise zwanzig Stunden zur Arbeit kommen. Verkauft wird diese Idee als Unterstützung bei der Wiedereingliederung. Tatsächlich hat sie allerdings eine Vielzahl höchst problematischer Seiten.
Seit Jahren versucht die Wirtschaft immer wieder, die Schutz-Regelungen zum Krankenstand auszuhebeln. Bereits im aktuellen Regierungsprogramm wurde die „Wiedereingliederung nach langen Krankenständen“ als Vorhaben erwähnt. Was im Regierungsprogramm ein dünner Satz ist, soll nun in die Realität umgesetzt werden. Seit Herbst 2014 verhandeln Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer über das Thema Teilzeit-Krankenstand, am 7. Februar berichteten mehrere Medien, dass eine Einigung in Sicht sei.
Win-Win für die Wirtschaft
Applaus dürfte dafür vor allem von Wirtschaft und FPÖ kommen. Die Wirtschaftskammer spricht von einer „Win-Win-Situation“ – was wohl tatsächlich heißt, dass die Wirtschaft doppelt gewinnt. Die FPÖ hat sich bereits in der Vergangenheit für diese unternehmerfreundliche Regelung ausgesprochen. So beglückwünschte etwa FPÖ-Spitzenverdiener und Burschenschafter Bernhard Rösch bereits im November 2013 die Arbeiterkammer im Wiener Gemeinderat für erste Schwenks in dieser Frage.
Die Agenda der Unternehmer-Vertretung erklärt das Fach-Magazin „die wirtschaft“ in der Ausgabe vom November 2014 sehr offen: „Hindert einen ein gebrochener Finger an der Arbeit am Computer? Könnte ein Krebspatient auf dem Weg der Besserung nicht wenigstens ein bisschen arbeiten? Ist eine psychisch kranke Person unfähig, ihren Job auszuüben? Oder könnten ein paar Stunden Arbeit täglich sogar guttun und zur Genesung beitragen? (…) Die Diskussion wird durch die Wirtschaftskammer (WKO) vorangetrieben, die damit jedoch bei den Sozialpartnern auf Arbeitnehmerseite eher auf Granit beißt. Um nicht gleich für so viel Kontroverse zu sorgen, will die WKO daher vorerst nur über einen flexiblen Wiedereinstieg nach langen Krankenständen (…) diskutieren.“
Die Botschaft ist also eindeutig: Das Ziel der Wirtschaft ist, dass Menschen auch mit Krankheiten am Arbeitsplatz erscheinen müssen. Der Teilzeit-Krankenstand ist hier nur ein erster Schritt auf dem Weg in Richtung der zwangsweisen Einschränkung von Krankenständen.
Lob der Arbeit
In diesem Zusammenhang singt die Wirtschaftskammer auch das Lob der Arbeit. So sagt etwa Martin Gleitsmann, der ÖVP-nahe Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit der Wirtschaftskammer: „Arbeit macht nicht krank und ist nicht schrecklich. Arbeit hat eine heilende, gesundheitsfördernde und sinnstiftende Wirkung“. Nun mag es durchaus sein, dass für Gleitsmann (der in der Vergangenheit übrigens unter anderem durch ein, freundlich formuliert, antiquiertes Familienbild auffiel) sein zweifellos gut bezahlter und weitgehend selbstbestimmter Job heilend, gesundheitsfördernd und sinnstiftend ist.
Ob der Kassierer im Supermarkt in Graz, die Arbeiterin im Auto-Werk in Steyr, der Büroangestellte in Innsbruck oder die Krankenpflegerin in Wien genauso begeistert von ihrem Job und seiner gesundheitsfördernden Wirkung sind, sei allerdings dahingestellt. Derzeit spießt es sich offenbar noch an der Frage, ab wann ein solcher Teilzeit-Krankenstand greifen würde.
https://www.standpunkt.press/wie-uns-die-klimakrise-krank-macht-392/
Die Wirtschaft hat das grundsätzliche Interesse, dass der Teilzeit-Krankenstand sofort nach der Krankschreibung möglich ist, die Arbeiterkammer bevorzugt ein Modell, das erst bei Langzeit-Krankenständen in Kraft tritt. Natürlich wissen aber die Unternehmer-VertreterInnen, dass nicht immer alles auf einmal umsetzbar ist, wie ja auch im oben zitierten Artikel aus „die wirtschaft“ erläutert wird.
„Wiedereingliederung“?
Die Wirtschaftskammer wäre also zweifellos auch mit dem Modell der Arbeiterkammer durchaus zufrieden, denn der grundlegende Tabubruch, dass auch während des Krankenstandes gearbeitet werden kann, wäre damit erreicht. Die Arbeiterkammer und die Gewerkschaften würden dieses Modell wohl mit dem Hinweis verkaufen, dass sie die weitergehende Forderung der Wirtschaftskammer vorerst verhindert hätten und auf der Wortwahl „Wiedereingliederungs-Geld“ bestehen.
https://www.standpunkt.press/der-personenkult-um-sebastian-kurz-wird-bizarr-392/
Die Frage der Wiedereingliederung nach längeren Krankenständen, etwa durch chronische Erkrankungen, ist tatsächlich ein komplexes Thema. ArbeitnehmerInnen, die sehr lange Zeit im Krankenstand waren, verlieren den Anschluss an den Betrieb und an aktuelle Entwicklungen und laufen so Gefahr, in ihrem weiteren Arbeitsleben benachteiligt zu sein. Auch eine Vereinsamung kann die Folge sein, denn für viele Menschen ist der Arbeitsplatz ein wesentlicher Ort für soziale Beziehungen. Bereits 1933 beschrieben Marie Jahoda, Paul Lazarsfeld und Hans Zeisel in ihrer berühmten Studie „Die Arbeitslosen von Marienthal“ die Problematik des erzwungenen Nichtstuns.
Auf Basis dieser Überlegungen stehen auch Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, der Idee des Teilzeit-Krankenstandes mit nachvollziehbaren Argumenten aufgeschlossen gegenüber – insbesondere im Falle psychischer Erkrankungen. Hier braucht es tatsächlich Lösungen, damit Menschen, die eventuell ohnehin sozial isoliert und auch am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, nicht noch mehr in Einsamkeit und psychosoziale Problemlagen gedrängt werden.
Druck auf Kranke
Wäre es also tatsächlich möglich, dass abhängig Beschäftigte völlig frei entscheiden können, ob sie in eingeschränktem Ausmaß an den Arbeitsplatz zurückkehren, könnte auch die Diskussion über Teilzeit-Krankenstände durchaus geführt werden. Doch die Problematik zeigt sich eben bereits im Begriff „abhängig Beschäftigte“. Sobald eine solche Regelung einmal auf dem Tisch ist, kann keine gesetzlich verankerte Freiwilligkeit verhindern, dass Menschen auf ausgesprochenen oder unausgesprochenen Druck der Unternehmen und aus Angst vor Kündigung zu einem Zeitpunkt arbeiten gehen, wo sie eigentlich Ruhe und Erholung benötigen würden.
Besonders betroffen könnten dabei auch Menschen sein, die derzeit aus psychischen Gründen lange Krankenstände haben (also genau jene, zu deren Unterstützung manche Organisationen die neue Regelung andenken). Das gebrochene Bein wird weit eher als Grund für einen Langzeit-Krankenstand akzeptiert sein als Mobbing oder Burn out. Gerade im Niedriglohnsektor, wo Beschäftigte schnell und relativ einfach ersetzbar sind, ist zu befürchten, dass der Druck auf Lohnabhängige enorm enorm zunimmt.
Interessanterweise hat die Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) in der Arbeiterkammer diese Probleme vor den letzten Arbeiterkammer-Wahlen 2014 noch ganz genauso gesehen. So erklärte etwa die FSG Tirol: „Entweder jemand ist gesund oder krank. Dazwischen gibt es nichts. (…) Eine schrittweise Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung kann unserer Meinung nach nur durch gezielte Rehamaßnahmen passieren. Beim Teilzeitkrankenstand tritt der Fall ein, dass kranke Menschen zum Arbeiten gezwungen werden.“ Öffentlich kritisch zum Schwenk hat sich bislang ausschließlich Erwin Zangerl geäußert, der Präsident der Tiroler Arbeiterkammer. Der Schönheitsfehler: Zangerl gehört der ÖVP an.
Bisher gibt es die beiden Kategorien „gesund“ oder „krank“. Der aktuelle Plan von Teilzeit-Krankenstand und Wiedereingliederung-Geld würde diese Situation grundlegend verändern. Es darf getrost davon ausgegangen werden, dass die Wirtschaft sehr schnell mit weitergehenden Forderungen aufwarten wird, sobald dieser erste Einbruch beim Schutz der Krankenstände gelungen ist. Noch sind die Verhandlungen über den neuen Teilzeit-Krankenstand im Laufen. Noch ist Zeit, diesen massiven Angriff auf ArbeitnehmerInnen-Rechte zu verhindern.
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