Die Regelungen der Höchstsätze für Kinder sowie die Verknüpfung der Sozialhilfe mit Sprachkenntnissen sind verfassungswidrig. Ein rassistisches Prestigeprojekt von ÖVP und FPÖ ist gescheitert.
Der Verfassungsgerichtshof hat heute mit einem Urteil zwei zentrale Bestimmungen der schwarz-blauen Kürzung der Mindestsicherung aufgehoben. Sowohl die Höchstsätze für Kinder wie die Verknüpfung der Sozialhilfe mit Sprachkenntnissen sind demnach verfassungswidrig. Für viele armutsbetroffene Menschen ist das ein enorm wesentliches Urteil.
Personen mit mehreren Kindern waren von der Kürzung der Mindestsicherung ebenso existenziell betroffen wie Menschen, die keine guten Deutsch-Kenntnisse nachweisen konnten. Unklar ist derzeit noch, ob auch die Bestimmung aufgehoben wurde, dass der Pflichtschulabschluss notwendig ist, um die Mindestsicherung zu erhalten – in Anbetracht des Urteils ist das aber wahrscheinlich.
Gehalten hat hingegen vor dem Verfassungsgerichtshof die neue Regelung, wonach der Bund den Ländern über ein Grundsatzgesetz Vorschriften für die Mindestsicherung machen könne. Eigentlich ist die Gewährung von Leistungen bei sozialer hilfsbedürftig eine Sache der Länder.
Rassistisch aufgeladen
Die Kürzung der Mindestsicherung war einer der Eckpunkte der Politik von Schwarz-Blau. ÖVP und FPÖ haben die Debatte dabei von Anfang an rassistisch aufgeladen und als Kürzung für geflüchtete Menschen verkauft – und dabei gleichzeitig regelmäßig unter den Tisch fallen lassen, dass die dramatischen Kürzungen Menschen ganz unabhängig von ihrer Herkunft betreffen.
ÖVP und FPÖ haben in ihrer Regierungszeit einen Feldzug gegen arme Menschen geführt. So hatte etwa FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein behauptet, dass in Österreich 150 Euro plus Miete Menschen zum Leben reichen würden.
Viele der Betroffenen sind so genannte AufstockerInnen, also Menschen, die so wenig verdienen, dass sie zusätzlich Mindestsicherung beziehen müssen. Zu diesem Kampf gegen Arme passt auch der neue – alte – Name der Mindestsicherung. ÖVP und FPÖ haben statt der Mindestsicherung erneut den Begriff Sozialhilfe eingeführt, der jahrelang zu Recht verpönt war. Der Begriff Mindestsicherung trug in sich die Botschaft, dass es sich um eine Sicherungsmaßnahme handelt, die einen untersten Deckel darstellt. Der Begriff Sozialhilfe hingegen bedeutet Almosen.
Damit hebt der Verfassungsgerichtshof eine weitere zentrale Maßnahme von Schwarz-Blau auf. Besonders bitter muss das für ÖVP und FPÖ nicht zuletzt deshalb sein, weil sie eigentlich im VfGH über eine solide Mehrheit von neun der 14 RichterInnen verfügen. Gleichzeitig sollte darüber nicht vergessen werden, dass ÖVP und FPÖ auf einer anderen Ebene ihre Ziele erreicht haben.
Die Debatte über die Mindestsicherung hat fast die gesamte Regierungszeit von Schwarz-Blau begleitet – und auch bereits davor die Zeit ab 2016. Nicht nur schwarz-blau geführte Länder haben in Folge die Mindestsicherung für die Ärmsten der Gesellschaft gekürzt, sondern etwa auch die SPÖ-FPÖ-Koalition im Burgenland sowie die ÖVP-Grün-Koalition in Tirol.
Und in dieser Zeit wurde die Debatte um die Kürzung der Mindestsicherung laufend dazu benützt, um Stimmung gegen geflüchtete Menschen zu machen. Auf dem Rücken aller armer Menschen in diesem Land.
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