Geflüchtete Menschen werden in Österreich regelmäßig per Video überwacht. Wer nicht mitmacht, fliegt aus der Wohnung. Die gesetzliche Grundlage? Völlig unklar. Jetzt untersucht die Volksanwaltschaft.
- Von Michael Bonvalot, Mitarbeit und Übersetzungen: Viktoria Kowalenko
Margaryta möchte ihren Vater umarmen. Und ihre Mutter Alisa hat Sehnsucht nach ihrem Mann. Doch die beiden haben Angst. Angst, ihre Wohnung in Wien zu verlieren, falls sie ihren Vater und Ehemann treffen. Denn sie werden regelmäßig überwacht. Per Video. Im Auftrag der österreichischen Behörden.
Die 16-jährige Margaryta Petrenko* und ihre Mutter Alisa mussten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine nach Österreich flüchten. Beide kommen aus dem Osten des Landes, sie flüchteten 2022, als die russischen Truppen immer näher auf ihr Dorf zumarschierten. Doch Maksym Petrenko, der Vater und Ehemann, konnte die beiden nicht begleiten: Erwachsene Männer unter 60 dürfen die Ukraine aktuell nicht verlassen.
In Wirklichkeit heißt die Familie Petrenko anders. Weitere Namen von Betroffenen in diesem Artikel sind ebenfalls verändert, ebenso persönliche Details – ich kenne die Identität aller Personen. Alle diese Menschen haben nur unter Zusicherung der Anonymität über ihre Situation berichtet. Denn sie fürchten sich davor, sonst auf der Straße zu landen. Und es gibt tausende Betroffene: Diese Überwachung betrifft zahlreiche geflüchtete Menschen in Österreich.
Laufende Überwachung
Margaryta und Alisa leben in Wien in einer sogenannten „mobil betreuten Wohnung“, im Amtsdeutsch MoBeWo. Das bedeutet: Sie leben in einer Wohnung, die über eine Trägerorganisation bereitgestellt wird.
Das kann beispielsweise die SPÖ-nahe Volkshilfe sein, die katholische Caritas oder die Diakonie der evangelischen Kirche. Andere geflüchtete Menschen leben in Großquartieren, einige haben es auch geschafft, privat unterzukommen. Doch sowohl in den mobil betreuten Wohnungen wie in den Großquartieren werden die geflüchteten Menschen laufend kontrolliert und damit überwacht. Oft täglich. Oder mindestens alle 72 Stunden.
In Wien ist dafür der stadteigene „Fonds Soziales Wien“ (FSW) verantwortlich. Die Vorgaben des FSW wurden mir zugespielt. Wörtlich heißt es in diesen Vorgaben: In der Grundversorgung sei „eine tägliche (zumindest 3x wöchentliche) Anwesenheitskontrolle vorgesehen“. Für die mobil betreuten Wohnungen gelte „die 72-Stunden-Regelung“. Doch was bedeutet das konkret?
Sogar die Kinder werden per Video überwacht
In den größeren Quartieren müssen alle geflüchteten Menschen täglich ihre Anwesenheit mit ihrer Unterschrift bestätigen. Ein paar Tage in der Wohnung von Partner:innen, bei Verwandten oder Freund:innen verbringen statt im Großquartier? Ein längerer Ausflug? Beides ist nicht vorgesehen.
Wenn die Menschen in einer mobil betreuten Wohnung leben, gibt es statt der täglichen Unterschrift eine Videoüberwachung: Alle drei Tage müssen alle Menschen, die in der Wohnung gemeldet sind, zu einer vorgegebenen Zeit vor einer Kamera sitzen. Sogar die minderjährigen Kinder. Da wird dann per Video überprüft, ob alle anwesend sind. Falls diese Kontrollen aus irgendeinem Grund nicht klappen, können die Folgen brutal sein.
Der Druck auf die Träger
In den Vorgaben des FSW heißt es: „Wird eine Person nicht vor Ort angetroffen, so kann sich diese im Ausnahmefall am darauffolgenden Werktag beim Stützpunkt melden. Meldet sie sich nicht, ist sie abzumelden.“ (Unterstreichung im Original.) Übersetzt: Die geflüchteten Menschen verlieren ihren Wohnplatz.
Für die Umsetzung verantwortlich sind die verschiedenen Trägerorganisationen. Und wenn die nicht mitspielen, haben sie selbst ein finanzielles Problem, wie Karin Brandstötter erklärt, die Sprecherin der Diakonie. Wenn es keine „lückenlose Bestätigung“ der Anwesenheit aller Familienmitglieder gäbe, dürften die Träger die Leistungen nicht mehr abrechnen. Wer dem Quartier länger als drei Tage fernbleibe, müsse abgemeldet werden. Das sei österreichweit vorgeschrieben. Auch Sprecher von Volkshilfe und Caritas bestätigen dieses Problem.
Zum Arzt? Nur wenn es „dringend“ und „akut“ ist
Das Videotelefonat im 72-Stunden-Takt müsse dabei vor einem „eindeutig als der Wohnung zurechenbaren Hintergrund“ stattfinden, bestätigt Diakonie-Sprecherin Brandstötter. Das sei eine behördliche Vorgabe. Betroffene erzählen, dass extra ein Kameraschwenk durch die Wohnung verlangt werde. Die Stadt Wien ist dabei möglicherweise sogar besonders restriktiv. So sagt Martina Huber-Pfeil von der Diakonie Oberösterreich, dass es in den dortigen Einrichtungen des Diakoniewerks „keine Videokontrollen“ gäbe.
„Akzeptierte“ Abwesenheiten gibt es laut Vorgaben des FSW nur einige wenige. Dazu zählen der Schulbesuch bei Kindern, Termine beim AMS, der Besuch eines Deutschkurses, Krankenhausaufenthalte oder Termine bei Ärzt:innen – und sogar die sind nur gestattet, wenn es ein „dringender/akuter Besuch“ ist.
Erlaubt sind in dieser Zeit damit weder soziale Aktivitäten außer Haus noch Ausflüge mit den Kindern. Auch Besuche bei Partner:innen, Freund:innen oder Familienangehörigen sind nicht gestattet. Besonders absurd: Nicht einmal ein Arbeitsplatz wird als „akzeptierte Abwesenheit“ aufgeführt.
Nicht einmal Arbeitsplatz oder Studium zählen
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine gelten als „Vertriebene“, sie dürfen damit – im Gegensatz zu Asylwerber:innen – in Österreich regulär arbeiten. Doch die Verpflichtung zur Anwesenheitskontrolle in der Wohnung kann für diese Menschen am Arbeitsplatz naturgemäß enorme Probleme bringen.
Apropos Job: Auch Bewerbungsgespräche sind keine „akzeptierte Abwesenheit“. Was dem FSW offenbar ebenso egal ist: Ein Studium oder sonstige Ausbildungen. Auch die werden nicht in der Liste der „akzeptierten Abwesenheiten“ geführt.
Das kann sich zeitlich nicht ausgehen
Ein weiteres enormes Problem: Für viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine gibt es derzeit nur eine Möglichkeit, ihre erwachsenen männlichen Partner, Söhne, Väter oder Verwandten zu sehen: Sie treffen sich im äußersten Westen der Ukraine, meistens in Lwiw (Lemberg). Schon von Wien aus dauert das mit dem Zug rund 14 Stunden, von Innsbruck wären es bereits über 20 Stunden. In eine Richtung.
Das kann sich logischerweise nicht ausgehen, wenn eine tägliche Unterschrift erforderlich ist. Und auch bei einer Videokontrolle alle 72 Stunden ist es real kaum umsetzbar. Das betrifft etwa die 43-jährige Alina Kowalenko und ihre 18-jährige Tochter Natalia. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine mussten die beiden nach Österreich flüchten, sie leben jetzt in Wien in einer organisierten Unterkunft.
Wer organisiert jetzt das Begräbnis ihrer Mutter?
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Vor einiger Zeit war auch noch Kowalenkos Mutter gestorben – sie war trotz laufender Bombenangriffe in der gemeinsamen Heimatstadt im Osten der Ukraine geblieben. Sie hatte in ihrem hohen Alter einfach nicht mehr die Kraft zur Flucht. Und das bedeutete: Das Begräbnis in der Ukraine musste organisiert werden. Was sollen Betroffene in solchen Fällen tun? Ich frage beim FSW nach – die Antwort lässt viele Fragen offen.
Generell heißt es in den Vorgaben des FSW, dass „Auslandsreisen ohne vorherige Abmeldung zum Wohnungsverlust führen können“. Auf meine Nachfrage sagt der FSW, dass im Falle eines Begräbnisses eine Abmeldung vom Stützpunkt möglich wäre. Doch beispielsweise eine Abwesenheit „für 4 Wochen“ wäre nicht möglich, so FSW-Sprecherin Katharina Ebhart-Kubicek.
Brauchen Menschen keine Wohnung, die auf Urlaub fahren?
In einem weiteren Mail schreibt Ebhart-Kubicek dann davon, dass bereits drei Wochen problematisch wären. Scheinbar gibt es keinerlei eindeutige Vorgaben, mit denen Betroffene und Trägerorganisationen arbeiten könnten. Wohnplätze könnten jedenfalls nicht „wochenlang“ freigehalten werden, so die FSW-Sprecherin.
Und bei einem längeren Aufenthalt außerhalb der Wohnung würde sich ohnehin die „Frage der Hilfsbedürftigkeit“ stellen. Doch ist das wirklich so einfach? Ein einfacher Selbsttest: Wer von uns braucht die eigene Wohnung nicht mehr, weil er oder sie ein paar Tage Verwandte besucht oder auf Urlaub fährt?
Und dabei geht es nicht einmal nur um Reisen ins Ausland: Wenn jemand „unentschuldigt“ einige Tage in Niederösterreich wäre und deshalb bei den Kontrollen in Wien nicht angetroffen würde, würde dieser Mensch ebenfalls aus der Wiener Grundversorgung geworfen, bestätigt Ebhart-Kubicek. Es mache „keinen Unterschied, wo sich die Person aufgehalten hat“.
Die Fakten: „40 Euro Taschengeld pro Monat pro Kopf“
Doch in welchem Ausmaß sind Abwesenheiten nun erlaubt? Das würde „im Einzelfall entschieden“, so FSW-Sprecherin Ebhart-Kubicek. Für die Betroffenen gibt es damit keinerlei Rechtssicherheit. Und die Probleme werden auf die Trägerorganisationen abgewälzt, die die Vorgaben umsetzen müssen.
Martin Gantner von der Caritas erklärt: „In der Praxis bedeuten Reisen, dass etwa Ukrainer*innen in ihr Heimat fahren, um notwendige Dinge zu klären: Behördengänge, Verwandten helfen, etc.“. Was Gantner wichtig ist: „Wir reden nicht von Strandurlauben nach Kroatien.“
Und der Caritas-Sprecher betont: „Leider glauben zu viele Menschen, dass Flüchtlinge und Vertriebene in der Grundversorgung in Saus und Braus leben. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache: 6,50 Euro Essensgeld pro Tag und 40 Euro Taschengeld pro Monat pro Kopf.“ Urlaube sind damit für die meisten betroffenen Menschen eine undenkbare Illusion.
Sie würden gerne ihre Tochter wiedersehen
Doch zumindest für manche geflüchtete Menschen wären auch einige Tage Erholung mit der Familie möglich. Und warum auch nicht? Es ist ein Grundrecht, das jedem Menschen zustehen sollte. Die zuständigen Behörden sehen das offenbar anders. Das mussten auch Tatjana und Olexandr erfahren.
Die beiden Ehepartner:innen sind ebenfalls aus der Ukraine nach Wien geflüchtet. Beide sind bereits über 60, daher durften beide ausreisen. „Wir hatten uns auf die Pension gefreut“, sagt Tatjana. Jetzt sind sie als Geflüchtete in einer fremden Stadt gestrandet. In Wien leben Tatjana und Olexandr in einer Wohnung im „Mobil Betreuten Wohnen“ – mit Spenden geht es sich jeden Monat irgendwie aus.
„Wir wollten alles richtig machen“
Ihre Tochter lebt und arbeitet bereits seit Jahren in Großbritannien, wo sie knapp über die Runden kommt. Wann immer sie kann, schickt sie ihren Eltern auch ein wenig Geld. Nun wollten Tatjana und Olexandr ihre Tochter endlich wieder einmal treffen, den Flug hätte die Tochter bezahlt. „Wir wollten alles richtig machen“, sagt Tatjana.
Deshalb hätten sie bei der Einrichtung angefragt, wo sie wohnen: Ob es möglich wäre, dass sie für eine Woche ihre Tochter besuchen? „Uns wurde gesagt, dass das nicht möglich ist“, sagt Tatjana. „Wir dürften in keinem Fall länger als drei Tage wegbleiben.“ Warum Tatjana und Olexandr nicht mehr hilfsbedürftig sein sollen und ihnen der Wohnungsverlust droht, weil sie gerne ihre Tochter sehen wollen? Das kann ihnen niemand erklären.
Auslandsreise? Wohnungsverlust!
Mir gegenüber sagt der FSW zuerst, dass es möglich wäre „sich für Urlaube in Österreich oder im Ausland beim Stützpunkt abzumelden“. Doch hier verbirgt sich wohl eine Falle: Denn in einem weiteren Mail schränkt FSW-Sprecherin Ebhart-Kubicek ein: Im Falle einer Ausreise erfolge „grundsätzlich die Abmeldung“.
Nach der Rückkehr könnten die Menschen dann einen neuen Antrag stellen. Und das bedeutet im Klartext: Die Menschen fliegen aus ihrer Wohnung. So steht es auch in den internen Vorgaben: „Es besteht kein Recht darauf, den verlassenen Wohnplatz wieder zu beziehen.“ Doch sogar da bleibt noch einiges unklar.
Es könne „zu Abstimmungen“ zwischen dem FSW und der Einrichtung kommen, so Ebhart-Kubicek. Beispielsweise im Fall eines Begräbnisses. Doch wieder: Es gibt keinerlei Rechtssicherheit für die Betroffenen. Stattdessen: Reine Willkür.
„Von Urlaub wissen wir nichts“
Eine Mitarbeiterin der Volkshilfe, die anonym bleiben möchte, bestätigt mir die Problematik. „Von Urlaub wissen wir nichts.“ Die Einrichtungen würden vom FSW „formlos“ erfahren, dass die Menschen aus den Wohnungen geworfen würden. Die Mitarbeiterin sagt: „Es gibt keinerlei rechtsstaatliches Verfahren, ich halte das für skandalös.“
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Angaben über vermeintlich mögliche Urlaube ständen „im Widerspruch“ zu den Vorgaben, die sie hätte. Und sie und ihre Kolleg:innen würden sich sehr freuen, wenn ich dem nachgehen könnte. Aus einer anderen Trägerorganisation heißt es unter Zusicherung der Anonymität, dass diese Kontrollen äußerst kritisch gesehen würden. Denn die Einrichtung wolle den Menschen „ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen“.
Wer ist für dieses Chaos verantwortlich?
Für solche enorm einschränkenden Maßnahmen müsste es doch eigentlich gesetzliche Grundlagen geben. Dachte ich zumindest. Doch weder im „Grundversorgungsgesetz“ noch in der „Grundversorgungsvereinbarung“ kann ich etwas dazu finden. Also frage ich stellvertretend für die Länder beim Wiener FSW nach, welche gesetzlichen Grundlagen hier zum Tragen kommen.
Und nun wird es überraschend. Denn aus dem FSW heißt es wörtlich: „Im Gesetz steht dazu nichts“. Es gibt also für all diese Maßnahmen offenbar keine gesetzliche Grundlage. Stattdessen gäbe es laut FSW einen Beschluss eines Koordinationsrats, der aus Bund und Ländern zusammengesetzt wäre. Doch Ebhart-Kubicek betont auch: Es handle sich schließlich um eine „Vorgabe“ des Innenministeriums. So wird es auch den Trägerorganisationen vermittelt, wie mir aus mehreren Quellen bestätigt wird.
Das Innenministerium widerspricht dem FSW
Und genauso steht es auch in den internen Vorgaben des FSW, der den Trägern ausgehändigt wird. Die Videoüberwachung der Menschen im 72-Stunden-Takt sei „notwendig“, es sei eine „verrechnungssrelevante Vorgabe“ des Innenministeriums. Damit wäre also das Innenministerium verantwortlich. Oder?
Doch dann folgt die Überraschung: Aus dem Ministerium wird die Geschichte deutlich anders erzählt. Ministeriumssprecher Harald Noschiel bestätigt zwar, dass Menschen bei „längerer (unentschuldigter) Ortsabwesenheit“ aus der Grundversorgung abgemeldet würden. Und während eines Auslandsaufenthalts gäbe es keine Leistungen aus der Grundversorgung
Doch bezüglich der „Regelmäßigkeit der Überprüfung“ würden von Bundesseite „keine Vorgaben erteilt“, so Noschiel. Ebenso gebe es seitens des Ministeriums „keine Vorgaben“ zur Länge der Abwesenheit sowie den Entschuldigungsgründen. Das alles widerspricht offensichtlich den Aussagen des FSW.
Jetzt prüft die Volksanwaltschaft
Diese reichlich fragwürdige Situation verwundert offenbar auch die Volksanwaltschaft. Dort hatte ich angefragt, wie die Gesetzmäßigkeit der aktuellen Situation bewertet wird. Sprecher Christian Schmied kündigt nach meiner Anfrage an: Die Volksanwaltschaft werde nun das Innenministerium befragen, „inwieweit es dort eine Richtlinie“ zur Anwesenheitskontrolle von Menschen in der Grundversorgung gibt.
Ebenfalls genauer wissen will die Volksanwaltschaft nun, ob dem Innenministerium „die jeweilige Vorgehensweise“ der Länder bekannt sei. Es sind sehr gute Fragen. Sobald es Antworten gibt, werde ich darüber berichten.
Rassistische Kampagnen
Rechte Kreise organisieren regelmäßig Kampagnen gegen geflüchtete Menschen. Immer wieder im Mittelpunkt: Der angebliche Reichtum der Menschen. Festgemacht wird das dann etwa an Handys, den Autos von geflüchteten Menschen aus der Ukraine oder auch an Urlaubsreisen. Doch wer solche Kampagnen logisch durchdenkt, merkt schnell, wie lächerlich sie sind.
Wenn wir selbst flüchten müssten, würden wir natürlich ein Handy mitnehmen. Wenn wir ein Auto hätten und es einen Landweg gäbe, würden wir es natürlich zur Flucht benützen. Und würden wir nach einer Flucht wirklich nie wieder auf Urlaub fahren wollen, um uns zumindest für ein paar Tage zu entspannen? Hätten wir keinerlei Bindungen mehr zu unserer Heimat? Würden wir tatsächlich nie wieder unsere Eltern, Kinder, Verwandten und Freund:innen sehen wollen? Wer ehrlich zu sich selbst ist, kennt die Antwort.
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