Nach den homophoben Entgleisungen drohen Rapid empfindliche Strafen bis zur Stadionsperre. Was jetzt für die Hütteldorfer alles auf dem Spiel steht.

Bereits am Montag könnte es für Rapid richtig dick kommen! Nach den homophoben Entgleisungen rund um das große Wiener Derby hat die Bundesliga nicht nur den SK Rapid angezeigt. Sondern zusätzlich auch „alle Spieler und Funktionäre“, die auf den einschlägigen Videos zu sehen waren, wie es seitens der Liga heißt.

Das betrifft die Funktionäre und Spieler Steffen Hofmann, Stefan Kulovits, Guido Burgstaller, Marco Grüll, Thorsten Schick, Maximilian Hofmann und Niklas Hedl. Angezeigt wurden der Verein und die entsprechenden Personen beim Senat 1 der Liga. Und dort drohen bei der nächsten Sitzung äußerst empfindliche Strafen.

Ursprünglich war der kommende Donnerstag „ein potentieller Termin“ für die Beratungen des Senat 1, wie mir Bundesliga-Sprecher Michael Eisner schreibt. Doch Rapid hat die benötigte Stellungnahme sehr schnell an die Liga geschickt, deshalb wird jetzt wohl bereits bei der Sitzung am Montag entschieden. Eine offensichtlich taktischer Schachzug des Vereins: Dort wird wohl gehofft, dass sich der öffentliche Protest legt, sobald die Strafen auf dem Tisch liegen.

Diskriminierung ist verboten

Doch welche Strafen drohen Rapid? Entscheidend ist hier die sogenannte Rechtspflegeordnung des Österreichischen Fußballbunds (ÖFB). Der ÖFB ist für die Ausrichtung der Liga verantwortlich. Und in dieser Rechtspflegeordnung gibt es einen eigenen Paragrafen, wo es ausschließlich um Diskriminierung geht, den Paragrafen 112.

Dort heißt es: „Wer eine Person oder eine Gruppe von Personen durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen (in welcher Form auch immer) in Bezug auf Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung, ethnische, nationale oder soziale Herkunft, politische Meinung oder aus sonstigen Gründen in seiner bzw. ihrer Würde oder Integrität verletzt, wird für mindestens 5 Pflichtspiele gesperrt bzw. erhält eine entsprechende Funktionssperre.“

Zusätzlich können ein Stadionverbot oder eine Geldstrafe verhängt werden. Das große Problem für Rapid: Es handelt sich bei der Mindestsperre von fünf Pflichtspielen nicht um eine „Kann-Bestimmung“, sondern um eine „Muss-Bestimmung“. Weniger als fünf Spiele Sperre sind damit laut Regulativ nicht möglich.

Etwas „milder“ für Rapid wäre der Paragraph 111, die „Ehrverletzung“: „Wer insbesondere durch beleidigende Gesten oder Äußerungen eine andere Person in ihrer Ehre verletzt, wird mit einer Sperre von 2 bis 12 Pflichtspielen bestraft.“ Dazu droht eine Geldstrafe. Für Offizielle droht eine Funktionssperre von 1 bis 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von € 100,– bis € 2.000,-. Doch die „Ehrverletzung“ wird vielleicht im Fall von Geschäftsführer Steffen Hofmann greifen können, der Austrianer als „Arschlöcher“ beschimpft hatte. Doch sicher nicht im Fall der Homophobie, das ist eindeutig Diskriminierung.

Warum die Liga zum Handeln verpflichtet war

Warum die Paragraphen zu Diskriminierung und Ehrverletzung beim Senat 1 ins Spiel kommen, erklärt Liga-Sprecher Eisner: Dort werden jene Tatbestände abgehandelt, „die nicht nur während oder im Umfeld eines Spiels sanktioniert werden können“. Und der Anti-Diskriminierungsparagraph wäre ohnehin sogar eine internationale Vorgabe: Er wäre „auf Grund einer verpflichtenden Vorgabe durch die FIFA“ umgesetzt worden. Die FIFA ist der Welt-Fußballverband.

Eigentlich hätte die Liga auch ein Ethik-Komitee. Nun taucht die Frage auf, warum nicht dieses Komitee entscheidet. Die Antwort: Für Spieler:innen wäre das Ethik-Komitee „in der Regel“ gar nicht zuständig, so Eisner. Und auch Funktionär:innen und Trainer:innen seien von der ÖFB-Rechtspflegeordnung erfasst.

Allerdings gibt es für Rapid noch ein Schlupfloch: Die Gremien der Liga können „bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe die gesamte Strafe oder einen Teil unter Bestimmung einer Probezeit von 6 bis 24 Monaten bedingt nachsehen“. Doch es wird spannend, zu sehen, welche Milderungsgründe die Liga hier anführen will. Und vor allem könnte es für Rapid sogar noch härtere Folgen geben.

Empfindliche Sperren und ein Punkteabzug drohen

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Wenn „mehrere Personen (Offizielle und/oder Spieler) desselben Vereines“ solche diskriminierenden Äußerungen setzen, „können der betreffenden Mannschaft bei einem ersten Vergehen drei Punkte und bei einem zweiten Vergehen sechs Punkte abgezogen werden; bei einem weiteren Vergehen kann ein Zwangsabstieg ausgesprochen werden“.

Der Verein kann mit einer Geldstrafe von bis zu € 20.000, einem Abzug von Punkten und/oder der Austragung eines Spiels unter Ausschluss eines Teils der Öffentlichkeit bestraft werden. Bei schweren oder wiederholten Vergehen drohen Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die Strafverifizierung von Spielen aus 0:3, Punkteabzüge oder sogar der Ausschluss der Differenz aus dem Wettbewerb. Allerdings handelt es sich hier um „Kann-Bestimmungen“, der Senat 1 muss also nicht so entscheidend.

Doch wünschenswert wäre, wenn die Liga hier endlich einmal durchgreift. Denn Homophobie hat weder im Fußball noch in der Gesellschaft etwas verloren.

Aktualisiert um den Paragraph 111, den Termin der Sitzung sowie Statements von Liga-Sprecher Eisner.

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