Gefängnis, Prozesse, Repression – fünf Beispiele, wie Politiker:innen und Behörden die Klimabewegung fertig machen wollen. 

Der Kampf um Klimagerechtigkeit geht weiter – in Österreich und international. Mit dem neuen Jahr treten in Österreich Klimaschützer:innen mit neuen Aktionen an die Öffentlichkeit. Doch statt den Forderungen nach effektivem Klimaschutz nachzukommen, fordern Stimmen in Politik und Medien neue Gesetzesverschärfungen. Inzwischen dreht sich eine regelrechte Repressions-Spirale gegen Klimaschützer:innen. So will etwa Johanna Mikl-Leitner, ehemalige ÖVP-Innenministerin und heutige Landeshauptfrau von Niederösterreich, Freiheitsstrafen für Klimaschützer:innen.

Eine bedenkliche Entwicklung. Was noch alles drohen könnte, zeigen diese fünf Beispiele.  

Deutschland: Hausdurchsuchungen gegen die Letzte Generation

Ausgerechnet am 13.12.2022 veranlasst die Staatsanwaltschaft Neuruppin Hausdurchsuchungen bei elf Klima-Aktivist:innen aus dem Umfeld der Gruppe „Letzte Generation“ in ganz Deutschland. Die Zahlen 1312 stehen auch für das Kürzel ACAB, All Cops Are Bastards.

Anlass der Ermittlungen sind Ankett- und Besetzungsaktionen im Frühjahr 2022. Diese brachten den Betrieb der Erdöl-Pipeline zwischen Rostock und Schwedt zum Stocken. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet “Bildung einer kriminellen Vereinigung“ nach §129 des deutschen Strafgesetzbuches. Der §129 ist in Deutschland berüchtigt. 

Er wird gerne als Vorschlaghammer zur Kriminalisierung antikapitalistischer Bewegungen benutzt. Dazu zählt laut Behörden offenbar auch die „Letzte Generation“, die nun mit diesem angeblich zur Terrorismusbekämpfung erschaffenen Paragraphen verfolgt wird. Die Letzte Generation ist auch in Österreich aktiv. 

Bayern: Für Klimaschutz ins Gefängnis

Es waren Blockaden von großen Infrastrukturen wie der Erdöl-Pipeline in Rostock, oder Flughafenblockaden wie in Berlin, die den Anlass für die §129-Ermittlungen gaben. Doch ideologisch vorbereitet wurde das schon lange. 

Als Klima-Aktivist:innen in verschiedenen Ländern begannen, sich an Straßen festzukleben und den Frühverkehr auf Autobahnen zu blockieren, schrieben manche Medien gar von einer „Klima-RAF“. In München wurden Anfang November 2022 dann 12 Klima-Aktivist:innen nach einer Straßenblockade für 30 Tage ins Gefängnis geschickt. 

Bild: Michael Bonvalot

Die Begründung des Polizeipräsidiums München: Die Klima-Aktivist:innen hätten weitere Blockaden angekündigt. Diesen habe man vorbeugen wollen. Die Vorgangsweise der Polizei war rechtlich legal. Ein seit kurzem in Bayern gültiges neues „Polizeiaufgabengesetz“ gab ihr die Befugnis dafür. Begrüßt wurde das vom CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz. 

Die Zeit im Knast werde zwar die Meinung der Aktivist:innen nicht ändern. „Aber die Zeit, in der sie da sitzen, ist draußen Ruhe“, wird Merz vom ZDF zitiert.

USA: Baumschützer:innen als Terrorist:innen

In den USA wird die dortige Umweltbewegung schon seit Jahrzehnten als terroristisch verfolgt. Vor allem der militante Teil der Ökologiebewegung galt und gilt dem FBI als „Staatsfeind Nummer 1“. Heftige Auseinandersetzungen gibt es etwa in der Großstadt Atlanta, der Hauptstadt des Bundesstaates Georgia im Südosten des Landes. Dort will die Polizei einen Wald abholzen und stattdessen ein 90 Millionen Dollar teures Trainingszentrum errichten. 

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Nach Auseinandersetzungen mit der Polizei im Dezember wird fünf Aktivist:innen nun „domestic terrorism“ vorgeworfen. Das bedeutet den Vorwurf terroristischer Aktivitäten im Inland.

Großbritannien: Klima-Aktionen sollen strafbar werden

Es muss nicht immer ein Terror-Vorwurf sein. In Großbritannien soll in Kürze  ein neues „Gesetz für die öffentliche Ordnung“ parlamentarisch beschlossen werden. In einem Begleitpapier für den Gesetzesvorschlag listet die britische Regierung die zehn wesentlichen Punkte ihres Vorschlags auf. Neun davon richten sich gegen die Klimabewegung. 

Zukünftig sollen demnach strafbar sein: Ankett-Aktionen, die Mitführung von Gegenständen für Ankett-Aktionen, die Blockade von Großbaustellen, die „Beeinträchtigung“ nationaler Infrastrukturen, das Graben von Tunneln. Die Polizei kriegt erweiterte Befugnisse, um Menschen zu durchsuchen. 

Bild: Michael Bonvalot

Personen, von denen erwartet wird, dass sie an Aktionen zivilen Ungehorsams teilnehmen können, dürfen zukünftig unter Hausarrest gestellt werden. Brechen diese Personen den Hausarrest, drohen ihnen bis zu sechs Monate Haft. Ein einziger Punkt richtet sich nicht gegen die Klimabewegung. 

Proteste vor Abtreibungskliniken sollen demnächst verboten sein. So wird der Gesetzesentwurf ziemlich verlogen als feministische Initiative verkauft.

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Österreich: FPÖ, ÖVP und Polizei bereiten den Boden auf

In Österreich ist es die FPÖ, die am lautesten nach Gesetzesverschärfungen gegen Klima-Aktivist:innen schreit. Für Herbert Kickl sind Straßenblockierer:innen „keine Aktivisten, das sind Kriminelle“. Außerdem will die FPÖ, dass der Staatsschutz Klimaschützer:innen „engmaschig überwachen soll“. Dem pflichtet zum Jahreswechsel der Wiener Polizeichef Gerhard Pürstl inhaltlich bei. 

„Es gibt deutliche Elemente von Extremismus bei manchen Aktivisten“, zitiert ihn die APA. Auch der Staatsschutz will eine „schleichende Radikalisierung“ geortet haben und gibt im November zu, die Klima-Schützer:innen zu überwachen.

Bild: Michael Bonvalot

Die ÖVP will da nicht hintanstehen. So fordert Niederösterreichs ÖVP-Landesobfrau Johanna Mikl-Leitner Anfang Jänner sogar Haftstrafen für Klima-Aktivist:innen und beklagt, dass derzeit in Österreich nur Geldstrafen möglich seien. Haftstrafen sollen laut der mächtigen ÖVP-Funktionärin umgesetzt werden, wenn durch Verkehrsbehinderungen „Leib und Leben“ gefährdet wären. Real aber gibt es diese Gefahr andauernd, etwa durch Staus in Folge von falsch geparkten oder schlecht gefahrenen Autos. 

Auffallend, dass die ehemalige Innenministerin Gesetzesverschärfungen stattdessen als Druckmittel gegen den Kampf für eine klimagerechte Zukunft einsetzen will.

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